HOTLINE:

0180 FORDERN*)

= 0180 367 33 76*)

 

*) 9 ct. /Min. aus dem deutschen Festnetz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

E-Mail

 


inkassoDIREKT
Vom Präsidenten
des Landgerichts Darmstadt
zugelassenes
Inkassounternehmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Forderungseinzug … Beitreibungsmaßnahmen … Forderungsüberwachung

 

 


 

 

 

   Schuldnerforum: Die Seite mit wichtigen
         Informationen für Schuldner

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

In der heutigen Zeit kommt es immer häufiger vor, dass man seinen Verbindlichkeiten nicht nachkommt und Post von einem Inkassobüro erhält. Die Gründe für eine vorübergehende Überschuldung sind weitreichend. Hohe Außenstände, Verlust des Arbeitsplatzes, familiäre Gründe, oder einfach ’nur’ eine vorübergehende ’Flaute’, von der man überzeugt ist, sie bald bereinigt zu haben. Wenn man nicht gerade die Insolvenz anstrebt und bereits mit sich und der Welt endgültig (oder vorsätzlich) abgeschlossen hat, gibt es bei inkassoDIREKT Möglichkeiten, die Sache mittelfristig aus der Welt zu schaffen.

In der Schuldnerbearbeitung bezeichnen wir uns als Bindeglied zwischen unseren Auftraggebern und deren Schuldnern. Wir suchen ausdrücklich den Kotakt zu den Schuldnern, um gemeinsam Möglichkeiten zu finden, wie man die Schuld bereinigen kann.

Am sinnvollsten ist eine Teilzahlungsvereinbarung, mit der man die Schuld mittels monatlichen Raten abzahlen kann. Auch wenn diese Möglichkeit mit einer Gebühr verbunden ist, so hat man doch die Gewähr, dass bei Einhaltung der Vereinbarung kein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird.

Wir akzeptieren keine vordatierte Schecks. Wechsel nehmen wir nur in Ausnahmefällen entgegen, wobei Wechselgebühren und -steuern gänzlich zu Lasten des Schuldners gehen. Nimmt unsere Bank einen auf uns ausgestellten Wechsel nicht an, ist die Gesamtforderung sofort fällig.

Auch kann man mit uns über eine Stundung reden, wenn die Forderung anerkannt und entsprechend abgesichert ist. Voraussetzung hierfür ist ein schriftliches Schuldanerkenntnis, und eine SCHUFA-Auskunft, die wir als SCHUFA-Vertragspartner einholen.

Grundsätzlich sind wir im Gegensatz zu vielen anderen Inkassounternehmen nicht an einer gerichtlichen Geltendmachung interessiert. Hierzu bedarf es allerdings der Mitarbeit des Schuldners, insbesondere der offenen Kommunikation. Ein kurzes Gespräch hat schon so manches Problem gelöst.

Wenn der Schuldner aber keine Reaktion auf unsere Schreiben, Telefonate oder Besuche zeigt, sind wir zur Weitergabe der Forderung zur gerichtlichen Geltendmachung an unsere Vertragsanwälte verpflichtet. Wenn wir dazu noch feststellen, dass bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde, oder gar schon ein Insolvenzverfahren gegen den Schuldner läuft, werden unsere Vertragsanwälte im Auftrag unseres Kunden bei der zuständigen Staatsanwaltschaft sofort Strafanzeige aus allen rechtlichen Gründen gegen den Schuldner erstatten.

Es ist daher klüger, mit uns zu kommunizieren und über Lösungsmöglichkeiten zu reden, anstatt sich wie der Vogel Strauß zu verhalten und den Kopf in den Sand zu stecken. Deshalb: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Rufen Sie mich an bevor es zu spät ist!

Wolfram Selzer
- Mediator -
Tel. 0 62 58 – 833 173