Die IDG Inkasso Direkt GmbH verpflichtet sich die Forderung konsequent und mit allem nötigen Nachdruck zu bearbeiten und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine rasche Einbringung der Forderung zu gewährleisten.
Eingehende Gelder werden unverzüglich an den Auftraggeber abgerechnet und überwiesen.
Bei dem Inkassoauftrag handelt es sich um einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsauftrag. Ausdrücklich wird festgehalten, dass ein Vertrag nur mit Unternehmer geschlossen wird. Die IDG Inkasso Direkt GmbH erhält vom Auftraggeber für seine Tätigkeit aus dem Inkassovertrag eine Vergütung analog dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie dem Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG).
Zahlungen, die vom Schuldner direkt an den Auftraggeber geleistet werden, sowie Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Schuldner direkt, sind vom Auftraggeber schriftlich innerhalb von 7 Tagen an die IDG Inkasso Direkt GmbH bekannt zu geben. Bei verspäteter Meldung haftet der Auftraggeber für die nach der Frist entstandenen Inkassokosten.
Ist der Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigt, wird dem Schuldner die Umsatzsteuer aus den Inkassokosten nicht angerechnet. Die Umsatzsteuer wird dem Auftraggeber nach Zahlung durch den Schuldner mittels Rechnungslegung bekannt gegeben und ist von diesem spätestens zum nächstmöglichen Vorsteuerabzugstermin an die IDG Inkasso Direkt GmbH zu zahlen. Diese Rechnungslegung, sowie die Abrechnung und Überweisung der zu Gunsten des Auftraggebers eingebrachten Gelder, gilt als Rechnungslegung gemäß § 666 BGB und besteht für die IDG Inkasso Direkt GmbH darüber hinaus bezüglich der Inkassokosten keine Rechnungslegungspflicht gegenüber dem Auftraggeber, und wird insbesondere seitens des Auftraggebers auf die Vorlage von Zahlungsbelegen verzichtet.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Auftragsstorno, eigenmächtigen Vergleichen mit dem Schuldner oder bei Weitergabe der Forderung an Dritte (Rechtsanwälte oder andere Inkassobüros) ohne schriftliches Einverständnis der IDG Inkasso Direkt GmbH, sowie bei Übergabe von unberechtigten oder unrichtigen Forderungen die aufgelaufenen Inkassokosten gemäß Punkt 3, Gerichts- und Anwaltskosten zu ersetzen. Bei Auftragsstorno innerhalb von 7 Tagen nach Auftragserteilung werden dem Auftraggeber keine Kosten berechnet. Direktzahlungen oder Zahlungen sind kein Stornogrund.
Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit seiner übergebenen Forderung. Die IDG Inkasso Direkt GmbH ist ermächtigt, nach eigenem Ermessen Zahlungsvereinbarungen mit dem Schuldner abzuschließen.
Bei Durchführung der Aufträge haftet die IDG Inkasso Direkt GmbH nur für Schäden, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen. Davon ausgenommen ist die Verschuldenshaftung für Körper- und Gesundheitsschäden. Dies gilt auch für schuldhafte Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der IDG Inkasso Direkt GmbH.
Die IDG Inkasso Direkt GmbH behält sich gemäß § 367 Abs. 1 BGB die Möglichkeit vor, von geleisteten Zahlungen in erster Linie die aufgelaufenen Kosten abzudecken. Bei erfolgreichem Abschluss der Angelegenheit erhält IDG Inkasso Direkt GmbH die beigetriebenen Verzugszinsen.
Gerichtliches Inkasso: (Mahnbescheidsverfahren, Klageverfahren)
Bei Durchführung eines gerichtlichen Mahnbescheidsverfahrens und Klageverfahrens verrechnet die IDG Inkasso Direkt GmbH dem Auftraggeber bei Uneinbringlichkeit der Forderung eine Bearbeitungspauschale in Höhe von € 60,00 zzgl. USt. Bei Durchführung eines gerichtlichen Klageverfahrens hat der Auftraggeber auch im Falle der Uneinbringlichkeit der Forderung, des Prozessverlusts, eines Vergleichs, eines Auftagsstornos oder von Direktzahlungen die Rechtsanwaltskosten und die Kosten des Rechtsstreits (Gerichtsgebühren, usw) zu tragen.
Nachgerichtliches Inkasso: (Titulierte, verjährte und ausgebuchte Forderungen)
Bei Aufträgen über bereits gerichtlich betriebene oder verjährte Forderungen, sowie bei Weiterbearbeitung der von der IDG Inkasso Direkt GmbH als uneinbringlich berichteten und ausgebuchten Forderungen, wird dem Auftraggeber eine Erfolgsprovision in der Höhe von 20 % von allen, zu Gunsten des Auftraggebers eingehenden Geldern (auch von Direktzahlungen laut Punkt 4), verrechnet.
Der Auftraggeber erteilt sein Einverständnis, dass IDG Inkasso Direkt GmbH einen Rechtsanwalt im Zuge des außergerichtlichen Mahnverfahrens mit der Erstellung und Versendung einer Anwaltsmahnung beauftragt.
Die IDG Inkasso Direkt GmbH ist berechtigt, zwecks Datenverarbeitung personenbezogene Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. Die IDG Inkasso Direkt GmbH bewahrt nach Aktenabschluss die Aktenstücke für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer auf, danach werden diese vernichtet.
Sondervereinbarungen und Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform. Als Gerichtsstand wird das für D – 94032 Passau zuständige Gericht vereinbart.
Für das Auftragsverhältnis zwischen der IDG Inkasso Direkt GmbH gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.