Unsere Leistungen

Unsere Leistungen

inkasso

Gerichtliches Verfahren

Sollten gerichtliche Schritte gegen einen Ihrer Schuldner notwendig werden, um Ihre Forderung einzubringen, so bieten wir zusätzlich zum Inkassoverfahren die Möglichkeit einer gerichtlichen Beitreibung Ihrer Forderung durch eine unserer spezialisierten Partnerkanzleien.

Sie haben in jedem Fall die volle Kontrolle!

Eine gerichtliche Beitreibung wird in jedem Fall erst nach umfangreicher Bonitätsprüfung des Schuldners und nach Rücksprache mit Ihnen, auf Ihren Wunsch und nach Erteilung Ihrer Vollmacht zur Vertretung vor Gericht gestartet.

Volle Transparenz!

Auf Wunsch werden Sie während des gerichtlichen Verfahrens über jeden Beitreibungsschritt informiert.

Während der gerichtlichen Beitreibung wickeln wir alle nötigen Schritte für Sie ab. Wir bleiben ständig in Kontakt mit der betreibenden Anwaltskanzlei, um das gerichtliche Verfahren für Sie zu überwachen. Durch die enge Zusammenarbeit sind wir stets in der Lage, auf Ereignisse und Veränderungen zu reagieren und sofort entsprechend einzugreifen. Dadurch verfügen wir über ein äußerst effektives System, das für Sie höchste Zuverlässigkeit gewährleistet und rasche Information bietet.

Mahnbescheidsverfahren

Die angefallenen Gerichtskosten (z.B. Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG), Gerichtsvollziehergebühren nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG,...) sind von Ihnen als Auftraggeber zu bevorschussen. Die Höhe des Gerichtskostenvorschuss ist vom jeweiligen Steitwert abhängig. Diese werden jedoch im Falle der Einbringung vollständig zurückerstattet. Im Falle der Uneinbringlichkeit berechtigter Forderungen ist eine Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 60,00 zzgl. USt. zu entrichten.

Klageverfahren

Die Anwaltskosten und die Gerichtskosten sind von Ihnen als Auftraggeber zu bevorschussen und werden Ihnen im Falle der Einbringung zurückerstattet.

Rechtsschutzversicherung

Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird die beauftragte Partnerkanzlei die Kosten und den Gerichtskostenvorschuss direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abrechnen, sofern diese die Deckung übernimmt. Bitte informieren Sie uns daher am besten bereits bei der Auftragserteilung, ob Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.